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wie Sie sicher wissen, gibt es seit dem 1. Januar 2008 einen weiteren Kodex des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie e.V. und des Vereins "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen" (AKG e.V.). Profil: Kodexkonforme Zusammenarbeit mit den Fachkreisen (52 Mitglieder, Stand 1. Juli 2008). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.ak-gesundheitswesen.de.
Einige Ergänzungen und Änderungen gibt es seit dem 1. Juli 2008 auch beim FSA-Kodex:
Weitere wichtige Änderungen beinhaltet das Urteil der 2. Instanz, AZ FS II 1/08/2007.10-208, nach welchem der Betrag für die Bewirtung eine Obergrenze von 60 Euro (bisher 50 Euro) nicht überschreiten darf. Die Kosten für die Bewirtung durch ein Catering werden bei 65 Euro als angemessen und sozial adäquat erachtet.
Interessant bei Auslandsbewirtungen ist auch der Inhalt des Urteiles
AZ 2006.8-135 (1. Instanz).
Hier geht es um die Höhe der Bewirtungskosten im Ausland:
Bei der Bewirtung von Angehörigen der Fachkreise im Ausland beurteilt
sich der Rahmen für eine – angemessene – Bewirtung an der steuerlichen
Gesetzgebung zur steuerbefreiten Geltendmachung von Pauschalbeträgen.
Falls Sie Fragen dazu haben, rufen Sie mich bitte einfach an
oder schreiben Sie an die bekannte Adresse.
Gerhard Bleile
Beirat Pharma Fortbildungs Forum
6. bis 7. Dezember 2011 in Nürnberg
21. Pharma Fortbildungs-Forum
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